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Optimieren Sie Energieeffizienz und Anlagenverfügbarkeit

Holz zählt zu den biogenen Festbrennstoffen, ist also ein Brennstoff mit biologisch-organischer Herkunft. Der nachwachsende Rohstoff bringt viele Vorteile mit sich. Er stellt eine klimaneutrale Energiequelle dar, kann nach Trocknung, Zerkleinerung – und im Falle von Holzpellets der Pressung – unkompliziert gelagert und genutzt werden.

Vom Waldholz über Restholz aus der Holzverarbeitung bis hin zum Altholz fallen sie in vielen unterschiedlichen Formen an. Das Gute an einer ENDRESS Holzfeuerung: Sie können aufgrund der robusten Industriequalität eine große Bandbreite an Brennstoffen energetisch nutzen. Welche dies sind, haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengestellt.

Gesetzliche Klassifizierungen von Brennstoffen für Holzfeuerungen

Die energetische Nutzung von Altholz und Restholz ist gesetzlich geregelt. Grundlage sind im Wesentlichen die Verordnung über nicht genehmigungspflichtige kleine und mittlere Feuerungsanlagen (§ 1 der 1. BImSchV) sowie die Altholzverordnung (AltholzV).

Gängige Brennstoffe in der Praxis

Je nach Branche kommen einer oder sogar mehrere Holzbrennstoffe für die Wärmeerzeugung mit einer ENDRESS Holzfeuerung in Frage.

Plattenwerkstoffe

Bei der Herstellung von Plattenwerkstoffen wie OSB-Platten, Spanplatten und MDF-Faserplatten fallen Rinden, Staub und Holzreste aus der Produktion an. Das in vielen Fällen lackierte, verleimte oder beschichtete Holz in einem privaten Kaminofen zu verbrennen, ist aufgrund der Schadstoffemissionen natürlich strengstens verboten. In einer ENDRESS Feuerungsanlage mit einer Nennwärmeleistung von 30 Kilowatt und mehr (gemäß § 1 der 1. BImSchV) dürfen Betriebe, die in Holz- und Möbelindustrie und Holzleimbau tätig sind, sie aber bedenkenlos einsetzen.

Späne

Überall in der holzverarbeitenden Industrie sowie im Tischlerhandwerk kommen Anlagen zum Absaugen von Stäuben, Spänen und Sägemehl, die beim Hobeln, Sägen oder Fräsen entstehen, zum Einsatz. Nicht nur um Menschen und Maschinen zu schützen, sind Späneabsauganlagen ein Muss. Sie sammeln darüber hinaus den wertvollen Brennstoff für die thermische Verwertung in einer ENDRESS Holzfeuerungsanlage. Wir konzipieren und planen Ihre neue Feuerung komplett mit Vorratsbehältern und Fördertechnik.

Holzbriketts

Viele Tischler pressen Ihr Restholz aus der Holzverarbeitung zu Briketts. Das im Holz enthaltene und durch das Pressen verflüssigte Lignin wirkt dabei als Bindemittel. Briketts benötigen wesentlich weniger Lagerplatz als Späne, die Lagerung unterliegt weniger strengen Vorschriften zum Beispiel beim Ex-Schutz und Sie müssen kein Silo bauen. Selbstverständlich können Sie Holzpellets in jeder ENDRESS Holzfeuerung einsetzen.

Hackgut

Für die Herstellung von Hackgut, auch als Hackschnitzel oder Holzhackschnitzel bekannt, werden Waldrestholz, Schnittholz aus der Landschaftspflege oder Restholz aus der Sägeindustrie erst getrocknet und anschließend zerkleinert. Dieser regionale, klimaneutrale und günstige Brennstoff kann in allen ENDRESS Holzfeuerungen als alleiniger oder ergänzender Brennstoff verwertet werden. Ein weiterer Vorteil, Er kann einfach gelagert und über Förderschnecken automatisch in die Holzfeuerungsanlage eingetragen werden.

Holzpellets

Sie betreiben eine Holzfeuerung und verwerten dafür kein eigenes Restholz? Dann sollten Sie über Industriepellets als Brennstoff nachdenken. Sie sind aufgrund ihrer Zusammensetzung und des vereinfachten Herstellverfahrens günstiger als Pellets für häusliche Kleinfeuerungsanlagen. Beim Einsatz in einer ENDRESS Holzfeuerungsanlage können Sie sich auf eine saubere Verbrennung mit hohem Wirkungsgrad verlassen.

Einwegpaletten

Paletten werden aus unbehandeltem Holz hergestellt und können daher am Ende ihres Produktlebens bedenkenlos als Brennstoff in einer ENDRESS Holzfeuerung verwendet werden. Aber auch speziell für Betriebe der Packmittelindustrie ist eine Holzfeuerungsanlage eine lohnenswerte Investition, denn dort fällt neben den schadhaften Paletten auch Restholz aus der Produktion ab.

Verpackungsholz

Für die Herstellung von Transportverpackungen und speziell Exportverpackungen ist Holz ein unverzichtbarer Rohstoff. Hölzerne Kisten und Abdeckplatten können schnell und kostengünstig maßgefertigt werden. Da die Bretter in der Regel unbehandelt sind, können sie bedenkenlos in einer ENDRESS Holzfeuerung energetisch verwertet werden. 

Brennstoffklassen nach § 3 (1) der 1. BImSchV

§ 3 (1) der 1. BImSchV beschreibt in den Ziffern 4 bis 7 detailliert die Brennstoffe, die in Feuerungsanlagen nach § 1, also auch einer ENDRESS Unterschubfeuerung eingesetzt werden dürfen.

  • 4 Naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, insbesondere in Form von Scheitholz und Hackschnitzeln, sowie Reisig und Zapfen.
  • 5 Naturbelassenes nicht stückiges Holz, insbesondere in Form von Sägemehl, Spänen und Schleifstaub, sowie Rinde.
  • 5a Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts nach DIN 51731, Ausgabe Oktober 1996, oder in Form von Holzpellets nach den brennstofftechnischen Anforderungen des DINplus-Zertifizierungsprogramms „Holzpellets zur Verwendung in Kleinfeuerstätten nach DIN 51731-HP 5“, Ausgabe August 2007, sowie andere Holzbriketts oder Holzpellets aus naturbelassenem Holz mit gleichwertiger Qualität.
  • 6 Gestrichenes, lackiertes oder beschichtetes Holz sowie daraus anfallende Reste, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen oder infolge einer Behandlung enthalten sind und Beschichtungen keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten
  • 7 Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder sonst verleimtes Holz sowie daraus anfallende Reste, soweit keine Holzschutzmittel aufgetragen oder infolge einer Behandlung enthalten sind und Beschichtungen keine halogenorganischen Verbindungen oder Schwermetalle enthalten.

Brennstoffklassen 6-7

Die in den Brennstoffklassen 4 und 5 des § 3 (1) der 1. BImSchV aufgeführten Brennstoffe wie naturbelassenes stückiges Holz, naturbelassenes nicht stückiges Holz sowie Presslinge aus naturbelassenem Holz sind gesundheitlich weitgehend unkritisch, solange die Holzfeuerung mit einem entsprechenden Feinstaubfilter ausgestattet ist. Anders sieht es mit den Brennstoffen der Brennstoffgruppe 6-7 aus. Die in den Holzresten enthaltenen Leime, Harze, Binde- und Hydrophobierungsmittel bergen bei unsachgemäßer Verbrennung und mangelhafter Rauchgasfilter die Gefahr von erhöhten Stickoxidemissionen oder Kohlenmonoxidemissionen.

Altholzkategorien A I und A II gemäß Altholzverordnung AltholzV

Altholz ist in Abhängigkeit von der Belastung mit Schadstoffen in 5 verschiedene Kategorien eingeteilt. Die Altholzkategorien A I und A II entsprechen im Wesentlichen den Brennstoffklassen 4 bis 7 der 1. BImSchV. Altholz darf entweder stofflich (z. B. für die Fertigung neuer Spanplatten) oder thermisch verwertet werden, z. B. zur Wärmeerzeugung in einer ENDRESS Holzfeuerung. Ab A III muss Altholz fachgerecht entsorgt werden und darf nicht in einer Holzfeuerungsanlage für die Wärmeerzeugung verbrannt werden.

Altholzkategorie A I:
Naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde

Altholzkategorie A II:
Verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen, insbesondere Polyvinylchlorid (PVC) in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel

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